Bodenrichtwerte

Seit dem 01.01.2021 ist der gemeinsame Gutachterausschuss (Stadt Calw) für die Bodenrichtwertkarten zuständig.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie zum Beispiel Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Dies ist im Einzelfall gutachterlich zu ermitteln.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baurechts- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Die einzelnen Lagen sind in Wertzonen aufgeteilt worden. Die Wertzonen und die dort geltenden Richtwerte sind in einer Bodenrichtwertkarte dargestellt, die Sie im Anhang als PDF Dateien herunterladen können.

Zuständiges Amt

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