02.06.2026
Neues Nichtraucherschutzgesetz
Seit 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis.