Kurtaxe

In der Stadt Bad Wildbad wird zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Veranstaltungen eine Kurtaxe erhoben. Das Erhebungsgebiet umfasst 2 Kurbezirke, die in gestaffelten Beträgen erhoben werden.

Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die nicht Einwohner der Stadt Bad Wildbad sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen geboten sind. Nicht kurtaxepflichtig sind Kranke, die sich in Krankenhäusern aufhalten, die der allgemeinen Krankenversorgung dienen.

Kurbezirk I:
Stadtteil Wildbad mit Sommerberg, Ziegelhütte, Lautenhof

Kurbezirk II:        
Stadtteil Calmbach mit Kleinenzhof und Campingplatz,    
Stadtteile Sprollenhaus mit Sprollenmühle, Nonnenmiss mit Kohlhäusle,
Christophshof mit Kälbermühle  und Campingplatz und
Stadtteile Aichelberg mit Rehmühle und Campingplatz,
Hünerberg und Meister
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Tageskurtaxe

Kurbezirk I: 3,30 Euro pro Tag und Person
Kurbezirk II: 2,00 Euro pro Tag und Person

Pauschale Jahreskurtaxe

Kurbezirk I: 100,00 Euro pro Jahr und Person
Kurbezirk II: 35,00 Euro pro Jahr und Person

Einwohnerkurkarte

35,00 Euro pro Jahr und Person

Näheres regelt die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Bad Wildbad.

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Bad Wildbad , Zimmer: 21

Telefon: 07081 930-141
Fax: 07081 930-114
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr