Grundsteuer
Die Hebesätze der Stadt liegen derzeit bei der Grundsteuer A bei 2.200 v.H. und bei der Grundsteuer B bei 555 v.H..
Das Finanzamt informiert
Nach dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) sind Eigentümerinnen und Eigentümer künftig verpflichtet, verschiedene Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt anzuzeigen. Dies ist eine Neuerung zur bisherigen Einheitsbewertung. Die Anzeigen dienen auch der Aktualität und Richtigkeit der vorhandenen Daten als Grundlage für die kommenden Hauptfeststellungen.
Weitere Informationen finden Sie unter Dokumente "Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz"