Gründungszuschuss

Einen Gründungszuschuss können Sie beantragen, wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen und hauptberuflich selbständig tätig sein wollen. Das ist nur möglich, wenn keine andere Möglichkeit einer Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht (Vermittlungsvorrang).

Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen.

Zuständiges Amt