Fremdenverkehrsabgabe

Die Stadt Bad Wildbad erhebt von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Stadt aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, eine Abgabe. Die Abgabe bemisst sich nach den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen, insbesondere den Mehreinnahmen, die dem Abgabepflichtigen aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr in der Stadt erwachsen.

Der derzeitige Hebesatz beträgt 7 v. H.

Bei den Privatzimmervermietern beträgt die Abgabe je Übernachtung 0,35 €.