Baugenehmigung und Bauantrag
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen des umfassenden Baugenehmigungsverfahrens einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen, sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommt.
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Technisches Rathaus
,
Zimmer: 13
Telefon:
07081 930-222
Fax:
07081 930-250
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Sprechzeiten
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Montag zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
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