An- und Abmeldung vom Wohnsitz
Anmeldung einer Wohnung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers - Bescheinigung
Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung der Meldebehörde vorzulegen und kann beim Bürgerservice im Rathaus Wildbad bzw. Rathaus Calmbach vorab abgeholt oder weiter unten unter "Dokumente" heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Abmelden einer Wohnung
Die Abmeldung einer Wohnung ist innerhalb einer Frist von einer Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug nur bei Wegzug in das Ausland bzw. Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich. In diesen Fällen ist auch eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug erforderlich.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.
Einen neuen Wohnsitz anmelden – jetzt auch online möglich!
Unter wohnsitzanmeldung.gov.de können Sie online Ihren neuen Wohnsitz anmelden - und das kostenlos und ohne Behördengang! Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht das mit Ihrem Smartphone.
Weitere Informationen zum Service erhalten Sie unter Elektronische Wohnsitzanmeldung
Ansprechpartner
Bürgerservice Wildbad
Rathaus Wildbad
Telefon:
07081 930-130
Fax:
07081 930-114
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Montag: 08.00-12.30, 14.00-16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 08.00-12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00-12.30, 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
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