29.04.2026

Das Finanzamt informiert: Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz

Nach dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) sind Eigentümerinnen und Eigentümer künftig verpflichtet, verschiedene Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt anzuzeigen. Dies ist eine Neuerung zur bisherigen Einheitsbewertung. Die Anzeigen dienen auch der Aktualität und Richtigkeit der vorhandenen Daten als Grundlage für die kommenden Hauptfeststellungen.