Stationärer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen (Stationäre Kur)
Reicht eine ambulante Kur nicht aus, dann kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen.
Hierbei werden vom Leistungsträger die Kosten nahezu vollständig übernommen. Über die Selbstbeteiligung geben die Krankenkassen nähere Auskünfte.