Ambulanter Kuraufenthalt
Bei dieser Kurform der Krankenkassen können Kurort und Unterkunft frei gewählt werden.
Bei dieser Kurform der Krankenkassen können Kurort und Unterkunft frei gewählt werden.
Reicht eine ambulante Kur nicht aus, dann kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen.