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2. Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Zugeordnete Verfahren
GaststättenerlaubnisVorläufige Gaststättenerlaubnis
Anzeige einer Straußwirtschaft
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Taxigenehmigung
Reisegewerbekarte
Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater und Darlehensvermittler
Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Erlaubnis für Versteigerungen
Erlaubnis für Pfandleiher
Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Erlaubnis für Spielhallen
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (innerorts) beantragen
Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Befähigungsschein zum Umgang und / oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen
Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten
Betrieb einer Apotheke beantragen
Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen