Reicht eine ambulante Kur nicht aus, dann kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen.
Kompaktkuren sind indikationsbezogene, qualitätsgesicherte ambulante Kuren in Gruppen bis max. 15 Teilnehmer. Zu festen Terminen reisen Gäste mit gleichem oder ähnlichem Krankheitsbild an, für die ein besonders intensives Behandlungsprogramm vorgesehen ist.