Kenntnisgabeverfahren
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um kein verfahrensfreies Vorhaben, können Sie als Bauherr zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens wählen, wenn die Anforderungen des § 51 der Landesbauordnung erfüllt werden.
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Technisches Rathaus
,
Zimmer: 13
Telefon:
07081 930-222
Fax:
07081 930-250
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Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Wir bitten um Terminvereinbarung!