06.02.2024

Informatives zur Gemeinderatswahl

Der Gemeinderat der Stadt Bad Wildbad besteht laut Hauptsatzung aus 20 Stadträten, die am 09. Juni 2024 für eine Amtszeit von insgesamt 5 Jahren neu zu wählen sind.

Unechte Teilortswahl

Was in vielen Kommunen aufgrund der Komplexität abgeschafft wurde, wird in Bad Wildbad weiterhin Bestand haben. Gewählt wird nach dem Prinzip der unechten Teilortswahl, die insbesondere kleineren Stadtteilen einen oder mehrere Sitze im Gremium garantieren soll. 

Das Stadtgebiet ist für die unechte Teilortswahl in folgende 4 Wohnbezirke eingeteilt:

  • Aichelberg / Hünerberg / Meistern 1 Sitz
  • Calmbach 8 Sitze
  • Sprollenhaus / Nonnenmiß 2 Sitze
  • Wildbad 9 Sitze

Wahllokale

Die Stadtverwaltung hat nach Prüfung aller Möglichkeiten entschieden, für alle künftigen Wahlen in den Stadtteilen Wildbad und Calmbach folgende Wahlbezirke zu bilden:

Stadtteil Wildbad

  • Wahlbezirk 102, Wahllokal Rathaus Wildbad
  • Wahlbezirk 103, Wahllokal Ludwig-Hofacker-Haus
  • Wahlbezirk 104, Wahllokal Forum König-Karls-Bad

Stadtteil Calmbach

  • Wahlbezirk 407, Wahllokal Evangelisches Gemeindehaus
  • Wahlbezirk 408, Wahllokal Enztalhalle I
  • Wahlbezirk 409, Wahllokal Enztalhalle II

Neu: Wählbarkeit ab 16 Jahren

Ein Novum im baden-württembergischen Wahlrecht ist an dieser Stelle besonders erwähnenswert: Das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Gremien wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Ob sich Jugendliche aus Bad Wildbad der Verantwortung in einem solchen Gremium stellen und künftig die Geschicke der Stadt aktiv mitbestimmen werden, wird mit Spannung erwartet.


Am 9. Juni sind die Wahllokale von 8 - 18 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Stimmen für die Gemeinderatswahl findet am Montag, den 10. Juni in den Rathäusern mit Unterstützung durch die EDV statt.